Statuten: Artikel XV

VORBEHALTEN / ADMINISTRATIVE ANHÄNGE

15.1. Vorbehalten für künftige Erweiterungen des Protokolls

Dieser Artikel ist von der Generalversammlung ausdrücklich für künftige administrative Anhänge, betriebliche Aktualisierungen des Netzwerks oder besondere regulatorische Rahmenwerke vorbehalten, deren Aufnahme mit dem Fortschreiten der realweltlichen planetaren energetischen und rechtlichen Ausrichtungen erforderlich werden kann.

15.2. Wahrung der Integrität der strukturellen Nummerierung

Bis ein ausdrücklicher betrieblicher Anhang oder ein regulatorischer Anhang von der Generalversammlung nach diesem Artikel genehmigt und in Kraft gesetzt wird, dient dieser Abschnitt strikt als funktionaler Platzhalter, um die unveränderliche numerische und fortlaufende Integrität dieser Statuten zu wahren.

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Ein souveräner Mensch ist kein Datenpunkt.